Publisher's Synopsis
Handelshemmnisse, die durch unterschiedliche Rechtsvorschriften in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU verursacht werden, koennen durch Harmonisierung der Rechtsvorschriften beseitigt werden. Dazu sieht Art. 189 Abs. 3 des EU-Vertrags den Erlass von Richtlinien vor, die die Mitgliedstaaten umzusetzen haben. Anhand der Verbraucherkreditrichtlinie und den nationalen Verbraucherkreditgesetzen in England, Frankreich, Italien und Deutschland zeigt die Arbeit, dass auch nach der Richtlinienumsetzung Handelshemmnisse bestehen bleiben. Anschliessend wird anhand konkreter Beispiele aus den Verbraucherkreditgesetzen untersucht, wie das Fortbestehen solcher Beeintraechtigungen bei der Umsetzung von Richtlinien vermieden werden kann. Die Arbeit spricht sich fuer den Erlass detaillierter Richtlinien aus.