Publisher's Synopsis
Die Arbeit setzt sich mit der Kooperation der beiden Institutionen Kirche (Evangelische und Katholische Kirche) und Rundfunk auseinander, die durch teilweise sich ueberlagernde aber auch widerstreitende Interessen und Ziele gekennzeichnet ist. Aufgrund dieser Ausgangssituation ist es wesentliches Ziel dieser Arbeit, die rechtlichen und tatsaechlichen Interessen und Rechtspositionen der Kirchen einerseits und der Rundfunkveranstalter andererseits in einen angemessenen und verfassungsrechtlich zulaessigen Ausgleich zu bringen. Die beschriebene Loesung abgestufter Mitgestaltungsmoeglichkeiten entspricht den zulaessigen und gebotenen Vorgaben, wonach die Bindung der Rundfunkanstalten an das kirchliche Eigenverstaendnis in dem Masse an Gewicht gewinnt, je naeher die im Programm darzustellenden kirchlichen Angelegenheiten dem Schutzbereich des Art. 4 GG zuzuordnen sind. Dabei ermoeglicht die vorgenommene Unterteilung in Verkuendigungssendungen, religioese Sendungen und sonstige Sendungen ueber Fragen der oeffentlichen Verantwortung der Kirchen eine differenziertere Betrachtungsweise. Als Ergebnis der Untersuchungen ergeben sich im Hinblick auf die Ausgestaltung der Mitgestaltungsrechte im privaten Rundfunk geringfuegige Abweichungen von dem beim oeffentlich-rechtlichen Rundfunk gefundenen Loesungsmodell. Dem privaten Rundfunkveranstalter ist dabei tendenziell eine groessere Unabhaengigkeit und Freiheit bei der Ausgestaltung seines redaktionellen Programms einzuraeumen.