Publisher's Synopsis
Excerpt from Die Hygienischen Grundzüge der Mosaischen Gesetzgebung: Vortrag, Gehalten für Einen Wohlthätigen Zweck am 25. Februar 1895 in der Aula des Friedrich-Werder'schen Gymnasiums in Berlin
In die Praxis eingeführt, muss das Ergebniss hygienischer Wissen schaft zum wirklich durdxfübrbmn Gebot, zum Gesetz werden. Es ist also die Feststellung des hygienischen Gesetzes eine weitere Aufgabe der Gesundheitsp?ege und die 8cbs?'ung des Gesundheitsmb%s im Dienste der allgemeinen Wohlfahrt, die Abgrenzung der P?ichten und Rechte des Ein zelnen zur Gessmmtbeit. Die Erfüllung dieser Aufgabe wird nicht dem Hygieniker allein, dem eigentlichen Fachmann, zu überlassen sein, sie ksnn sehr schwierig werden und ist es von jeher gewesen, weil im Interesse der Gessmmtbeit und oft mit Rücksicht auf den Fortbestand derselben eine wesent liche Beschränkung der persönlichen Freiheit des Einzelnen in der grösseren oder kleineren Menschengruppe nicht selten geboten ist. Die Abmessung des Notbwendigen im Interesse der gemeinsamen Woblfshrt in ihrem Ver hältnisse zu snderweitigen Rechtsbeziehmgen wird immer nur unter Mit wirkung von Rechtskundigen des allgemeinen und gesammten Rechtes stattfinden können. So werden Rechtspersonen und zum Theil Rechts wis-senscbsft in den Dienst der Gesundheitep?ege mit hineingezogen; es er weitert sich von Neuem der Kreis und es entwickelt sich in Personen und Gesetzen die Rechtspflege des Gesundheitswesens, zwar nicht als vollständig selbständige, sondern immerhin dem gemeinen Recht untergeord nete Einrichtung, indess doch ausgestattet mit den ihr notbwendigen Be dürfuinsen.
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