Publisher's Synopsis
Der Autor ordnet die Vergeltungstheorie einer Gruppe von Straftheorien zu, die auch relative Theorien einbezieht, und zwar dem "Retributivismus". Damit entfallt die Etikettierung als zwecklos, rigoros, rein, umfassend oder grausam. Drei Thesen bilden Kern des Retributivismus: Die Strafe instanziiert einen intrinsischen Wert. Die Strafe gleicht das negative Verdienst des Taters aus. Die Strafe tragt zur Verwirklichung der Gerechtigkeit bei. Es zeigt sich, dass Kants Strafrechtslehre als eine Version des relativen Retributivismus aufgefasst werden kann.