Publisher's Synopsis
Welche Auskunfte uber mogliche Krankheitsrisiken darf der Staat uber Beamten-Anwarter erheben, um davon die Einstellung als Beamter auf Lebenszeit abhangig zu machen? Zum einen stellt das Grundgesetz konkrete Vorgaben an die Bewerberauswahl auf. Zum anderen lasst sich die Ernennung des Beamten nicht ohne weiteres ruckgangig machen. Das Informationsbedurfnis des Staates gerat damit zwangslaufig in Konflikt mit den Personlichkeitsrechten der Bewerber. Verbesserte Diagnosemethoden verscharfen den Konflikt zusehends. In diesem Spannungsfeld sucht Jens Guttmann nach Antworten auf rechtlich und ethisch brisante Fragen: Darf der Staat von seinen Bewerbern genetische Informationen erheben oder gar die Durchfuhrung genetischer Tests verlangen? Lassen sich Eingriffe in die Grundrechte des Bewerbers rechtfertigen? Und welche Bedeutung kommt dem Recht auf Nichtwissen der Bewerber zu?