Publisher's Synopsis
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, Freie Universitat Berlin (Otto-Suhr-Institut FB Politik und Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Politik und Bevolkerung in Deutschland, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 18. Oktober 1961 unterschrieb die Bundesrepublik Deutschland die Europaische Sozialcharta, welche am 26. Februar 1965 in Kraft trat. Damit verpflichtete sich die BRD unter anderem zur Einfuhrung bzw. Aufrechterhaltung eines Systems der Sozialen Sicherheit und dessen fortschreitender Optimierung. Die Basis der sozialen Sicherung stellen die gesetzlichen Sozialversicherungen. Zu ihnen gehoren die Krankenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung. In allen Fallen wird der Leistungsbedarf durch das Beitragsaufkommen in einem Jahr finanziert, wobei angesammeltes Kapital als kurzfristige Schwankungsreserve dient. Im Fall der Rentenversicherung spricht man auch von Umlageverfahren beziehungsweise Generationsvertrag, bei dem der Beitragsatz der Versicherungspflichtigen sofort fur den Leistungssatz der Rentenempfanger aufgewendet wird. Demnach investieren die Beitragszahler nicht in ihre eigene Rente, sondern finanzieren die auszuzahlenden Renten. Hierbei ergibt sich jedoch folgendes Problem. Aufgrund des demographischen Wandels wird fur die Bundesrepublik Deutschland eine Verringerung der Bevolkerungszahl von heute (Stand: 2000) 82 Millionen auf 65 bis 70 Millionen im Jahr 2050 und eine starke Besetzung der Rentnergeneration vorausberechnet. Grunde dafur sind das Absinken des Geburtenniveaus und die steigende Lebenserwartung in Deutschland. Folglich wird sich die Zahl der Leistungsempfanger im Vergleich zu den Beitragszahlern erhohen, so dass die Rentensicherung kraft des Generationsvertrages seine Funktion, bei steigendem Altenquotient und ohne entsprechende Manahmen, verlieren konnte. Mitt