Publisher's Synopsis
Die Einrichtung von Grund und Hypothekenbuechern fuehrte in Mecklenburg und Neuvorpommern sowie 1869 auch in Gesamtpreussen zwecks Sicherung des Grundstuecksverkehrs zur Einfuehrung von Erbbescheinigungen. Die Arbeit erschliesst anhand der Quellen die Entstehung des preussischen Gesetzes von 1869 und der gegenueber diesem Gesetz erweiterten Erbscheinsregelung des BGB. Der zweite Teil behandelt die Rechtsprechung des Reichsgerichts zur Erbbescheinigung bzw. zum Erbschein vor und nach 1900, welche der Bundesgerichtshof fortgefuehrt und behutsam weiterentwickelt hat. Die wenigen von der Judikatur zu klaerenden Streitfragen sind kennzeichnend fuer die technisch hervorragende Leistung des BGB-Gesetzgebers.