Publisher's Synopsis
Kaum eine Berufsgruppe ist derart haufig in der Rechtsprechung vertreten wie die der Piloten. Dabei taucht diese Berufsgruppe deutlich haufiger in der Rechtsprechung deutscher Gerichte auf, als es ihrem Anteil an der Gesamtbevolkerung entspricht. Hintergrund ist dabei eine Vielzahl praktischer Besonderheiten (z.B. standiger Ortswechsel, grenzuberschreitende Tatigkeit, hohe korperliche Belastung), denen nur wenige arbeitsrechtliche Spezialvorschriften gegenuber stehen. Diese Arbeit beleuchtet dabei die Frage, ob das Arbeitsverhaltnis des Luftfahrtpersonals und insbesondere das Arbeitsverhaltnis der Piloten ein Arbeitsverhaltnis "sui generis" ist, welches aufgrund der besonderen Situation des Luftfahrtpersonals mit den bestehenden Normen des Arbeitsrechts nicht mehr zu fassen ist. Es wird die Frage geklart, ob ein eigenes Luftarbeitsrecht notwendig ist und welche Lebensbereiche ein solches Gesetz regeln musste.