Publisher's Synopsis
Diese Arbeit befasst sich mit der Frage, ob Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kirchlichen karitativen Einrichtungen ein Streikrecht zusteht. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der verfassungsrechtlichen Verankerung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts in Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 WRV, das dem Streikrecht der Beschaeftigten aus Art. 9 Abs. 3 GG entgegengehalten wird. Bei der Abwaegung der Verfassungsgueter kommt der Autor zu dem Schluss, dass zwar das Streikrecht durch das Verfahren des so genannten Zweiten Weges, nicht aber durch das Verfahren des so genannten Dritten Weges ausgeschlossen sein kann. Der Dritte Weg ist in seiner gegenwaertigen Ausgestaltung nicht geeignet, ein Verhandlungsgleichgewicht zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite herzustellen.