Publisher's Synopsis
1. Das Recht zu wahlen ist eines der wichtigsten verfassungsmaßigen Rechte des Burgers und - neben -+ Abstimmungen - seine einzige Mog lichkeit, unmittelbar am politischen Prozeß teilzunehmen. Das Wahlrecht erhalt der Burger mit seiner Volljahrigkeit, es zeichnet ihn als Burger aus. Wahler - Parteien - Entscheidungen Durch Wahlen werden in Deutschland auf unterschiedlichen Ebenen - Europa, Bund, Lander und Gemeinden - Korperschaften (Reprasenta tionsorgane) gebildet oder Personen ermittelt, die ein Wahlamt - z.B. Bundestagsabgeordneter, Burgermeister - ausuben. Meistens wird mit den Wahlen nicht nur eine Personalentscheidung getroffen, sondern gleichzeitig auch eine Sachentscheidung uber politische Grundpositionen und Programme von Parteien und Wahlervereinigungen. Burgerinnen und Burger nehmen mit ihrer Wahlentscheidung einen wich tigen Einfluß auf das politische Geschehen in ihrem Land und damit auf die Entwicklung der Gesellschaft, in der sie leben. Dieser Einfluß wird auch ausgeubt, wenn man nicht wahlt. Denn die Mechanismen der Verteilung der abgegebenen Wahlerstimmen (Stimmenverrechnung) werden stark von der Wahlbeteiligung (-+ 211) mitbestimmt. 2. Den Wahlern gegenuber stehen die Parteien. Sie erfullen eine herausra gende Funktion: Um in einem Staat mit ca. 80 Mio Einwohnern die vielen politischen Vorstellungen zu bundeln und geltend zu machen, sind Parteien oder Wahlervereinigungen erforderlich. Sie haben sich deshalb im demo kratischen Staat zu unverzichtbaren Institutionen entwickelt. Sie nehmen die Rekrutierung des politischen Personals vor, stellen also Kandidaten fur 11 Wahlamter auf, bundeln und artikulieren die gesellschaftlichen Interessen und bieten dem Wahler Alternativen.