Publisher's Synopsis
Zentraler Gegenstand dieser Arbeit ist die Widerlegung der nicht oder unzureichend begruendeten h.M., dass nicht Art. 9, sondern Art. 2 GG sedes materiae des Schutzes vor Zwangsmitgliedschaft in oeffentlich-rechtlichen Koerperschaften bei Gewerbetreibenden ist. Nicht die Wahrnehmung legitimer oeffentlicher Aufgaben legitimiert zur Zwangskammernehmung, sondern allein die Wahrung der verfassungsmaessigen Grundordnung, deren Bestandteil nicht die gewerblichen Kammern sind. Das Zwangskammersystem im Handel, Industrie und Handwerk muss abgeschafft werden.