Publisher's Synopsis
In einem Zeitraum von etwa acht Jahren hatte das RettG von 1992 die Chance, sich zu bewahren. Der Gesetzgeber ist im Grundsatz davon ausgegangen, dass dies gelungen ist. Die entscheidenden Regelungen, insbesondere die Einheit von Notfallrettung und Krankentransport hat er in seiner Novelle vom 15. Juni 1999 beibehalten. Neue zeitgemasse Elemente wurden durch Regelungen eingefuhrt, die die Selbstverwaltung starken, das konsensuale Element zwischen den Kommunen als den Tragern des Rettungsdienstes und den Kostentragern, den Krankenkassen, betonen sowie die Transparenz der Gebuhrengestaltung erhohen. Diese Ziele dienen der Wirtschaftlichkeit und loten Marktelemente besser aus. Sie heben das Wettbewerbselement hervor und verlangen von allen Beteiligten Flexibilitat und Anpassungsfahigkeit zum Nutzen der Patientinnen und Patienten unter Beibehaltung des in NRW hohen Qualitatsstandards im Rettungswesen. In der 3. Auflage des Kommentars werden die neuen Bestimmungen ausfuhrlich und praxisnah erlautert. Die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung ist berucksichtigt.