Publisher's Synopsis
Das Delikt Ladendiebstahl ist aktuell wie eh und je. Wegen der Dunkelziffer kann der angerichtete Schaden - den zu einem grossen Teil der ehrliche Kunde tragt - nur geschatzt werden. Er geht mit Sicherheit in die Milliarden. Der Ladendiebstahl gehort zum Bereich der Bagatelldelikte. Wegen seines massenhaften Auftretens und der dadurch verursachten erheblichen betriebs- sowie volkswirtschaftlichen Schaden spielt er im Rahmen der Bagatellkriminalitat eine herausragende Rolle. Mitte der 70er Jahre herrschte die Auffassung vor, die Bagatellkriminalitat musse entkriminalisiert werden. Erst Mitte der 90er Jahre anderte sich die Einstellung wieder. Ausdruck dieses Zeitgeistes war die New Yorker "Zero-Tolerance"-Politik. Diese neue Strategie ist bis heute - ebenso wie ihre weltweit propagierten Erfolge - umstritten. Die Verfasserin stellt zunachst die historischen Quellen des Diebstahlsverbots dar und geht auf die verfassungsrechtliche Garantie des Eigentums ein. Im Anschluss daran werden die Probleme der staatsanwaltlichen Einstellungspraxis erortert. Die aktuellen Verbesserungsvorschlage werden einer Prufung unterzogen.