Publisher's Synopsis
Die Vorbereitungsphase eines offentlichen Erwerbsangebots ist nicht im WpUG erfasst, obwohl sie von erheblicher Bedeutung fur die Parteien ist. Es bestehen weder Geheimhaltungspflichten der involvierten Parteien, noch adressiert das WpUG Situationen, in denen angebotsbezogene Informationen vorab bekannt werden. Die Nichterfassung der Vorbereitungsphase im Ubernahmegesetz stellt im europaischen Vergleich einen Sonderweg dar und hat sich in letzter Zeit als problematisch erwiesen. Die Arbeit untersucht die Defizite des deutschen Regelungsansatzes, vergleicht ihn mit der Rechtslage unter dem City Code on Takeovers and Mergers und formuliert vor diesem Hintergrund und unter Beachtung der Regelungsziele des WpUGs einen Regelungsvorschlag.