Publisher's Synopsis
Ab Ende des 19. Jahrhunderts lasst sich eine verstarkte Ausdifferenzierung der deutschen Rechtswissenschaft beobachten, erkennbar u. a. an Institutsgrundungen und neuen Lehrstuhlbezeichnungen, Lehrbuchern und Zeitschriften. Etliche juristische Teildisziplinen entwickelten und emanzipierten sich; auch die etablierten Disziplinen stellten ihr Selbstverstandnis auf den Prufstand. Zur gleichen Zeit sind lebhafte Aktivitaten in den Grundlagenfachern auszumachen. Nicht nur, dass sich Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und spater auch Rechtssoziologie auseinanderbewegten - uberhaupt ist hier eine beeindruckende Meinungspluralitat zu erkennen. Dies fuhrt zu der Frage, ob und in welcher Weise sich auch disziplin-intern spezifische Rechtsverstandnisse herausbildeten, z. B. in Bezug auf Rechtsnormeigenschaft, Geltungsreichweiten, Normsetzer und Normstruktur. Die Autorinnen und Autoren des Bandes beleuchten Grundlagendebatten der jeweiligen Subdisziplinen und machen damit die Entstehungsbedingungen einer ausdifferenzierten Rechtswissenschaft sichtbar.