Publisher's Synopsis
Warum darf der Staat strafen? Dies ist die Ausgangsfrage jeder ernsthaften Auseinandersetzung mit dem Strafrecht. Der Verfasser beantwortet sie in einem weiten gedanklichen Bogen. Im Anschluss an die Tradition republikanischen Freiheitsdenkens begreift er strafwurdiges Unrecht als Verletzung der Pflicht, an der Aufrechterhaltung des Rechtszustandes mitzuwirken. In ihrer Bestrafungspraxis demonstriert die Rechtsgemeinschaft demgegenuber auf Kosten des Taters die Unaufloslichkeit des Zusammenhangs von Pflichterfullung und Freiheitsgenuss. Kein Strafrechtsanwender kann sich seiner Mitverantwortung fur die damit verbundenen Harten entziehen. Er muss sich vielmehr darum bemuhen, seine beruflichen Tatigkeit und seine personliche Integritat in ein ausbalanciertes Verhaltnis zueinander zu setzen. In seiner Verknupfung philosophischer und verbrechenstheoretischer Gedankengange bildet der Text die Summe der langjahrigen Auseinandersetzung des Verfassers mit Grundproblemen des Strafrechts.