Publisher's Synopsis
Die Verankerung moralisch-humanitarer Bezuge im Volkerrecht sieht sich im 19. Jahrhundert juristisch dem Vorwurf eines "Pseudo-Volkerrechts" zu Unrecht ausgesetzt. Wahrend eine zunehmende internationale Vertragspraxis fur eine Positivierung des Volkerrechts und zugleich Abkehr vom Naturrecht spricht, zeichnet der vielfache Rekurs auf die Termini morale internationale sowie humanite in Volkerrechtslehre und -praxis ein differenzierteres wie auch ambivalentes Bild angesichts von Kolonial- und Kriegsgreuel. Anhand der zeitgenossischen Volkerrechtslehre sowie drei ausgewahlten Fallbeispielen aus den Themenfeldern Vertragspraxis (Kongo-Konferenz), Humanitare Intervention (Kongo-Skandal) und Kriegsrecht/Schiedsgerichtsbarkeit verdeutlicht die Studie besondere juristische Funktionen der Termini: als unverzichtbarer Teil der Rechtsquellenlehre, Fundament der Volkerrechtsordnung und schliesslich wehrhafte Grenze staatlichen Handelns.