Publisher's Synopsis
Das Monitoring im Umweltrecht ersetzt die behordliche Uberwachung zunehmend durch die Eigenuberwachung des Vorhabentragers. Ausgehend von den rechtlichen Beziehungen zwischen Behorde und Vorhabentrager im Uberwachungsrechtsverhaltnis analysiert der Verfasser, wie Umweltrisiken in der Vorhabenzulassung effektiv gesteuert werden konnen und wie das Monitoring okologisches Wissen generieren kann. Unter Ruckbezug auf die Rechtspraxis sowie die okologischen Wissenschaften stellt der Verfasser heraus, inwieweit das Monitoring als Gegenstand eines verwaltungsrechtlichen Konzepts angesehen werden kann und ob das Monitoring bereits so weit konturiert ist, dass es eine eigene Handlungsform darstellt.