Publisher's Synopsis
Im islamischen Recht gilt die Einsetzung eines Herrschers als verpflichtend. Trotz einer prekaren marokkanischen Oberhoheit und der gebietsweisen Existenz von semi-staatlichen Gebilden war die maurische Stammesgesellschaft der vorkolonialen Westsahara in der Ausdrucksweise der lokalen Rechtsgelehrsamkeit durch einen Zustand der Anarchie gepragt. Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, wie man sich mit dieser Problematik auseinandersetzte, welche Losungen in Theorie und Praxis gefunden wurden und welche Kontroversen sich daran entzundet haben. Als Quellen dienen neben europaischen Reiseberichten einschlagige rechtliche Abhandlungen erganzt durch Dokumente aller Art, welche die gelebte Realitat widerspiegeln.