Publisher's Synopsis
Die Ubernahme voluntativer Elemente des Vertragsschlusses durch Softwareagenten sowie die daraus resultierende Moglichkeit des M2M-Vertragsschlusses werfen in den, von der Personenlehre gepragten, vertragsrechtlichen Kodifizierungen des BGB sowie des Codice Civile grundlegende Fragen der Zurechnung von Erklarungen auf. Vor diesem Hintergrund wird die einseitige Einbindung von technischen und digitalen Hilfsmitteln in die Entausserung vertraglicher Erklarungen funktional rechtsvergleichend untersucht. Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen werden die fur den M2M-Vertragsabschluss jeweils bestehenden Ansichten auch dogmatisch, anhand von Beispielfallen und potenziellen Storungen der Technik, auf den Prufstand gestellt.