Publisher's Synopsis
1994 hat das Institut fuer Rechtsvereinheitlichung UNIDROIT ein neues Regelungswerk herausgebracht, die Principles of international commercial contracts. Die Grundsaetze bestehen aus vielen allgemeinen und einigen detaillierten Regelungen. Damit die UNIDROIT-Principles trotz auftretender Luecken ihr Ziel, Handelsvertraege moeglichst umfassend zu regeln, erreichen koennen, wurde eine Regelung zur Lueckenergaenzung aufgenommen. Im ersten Teil dieser Arbeit wird darauf eingegangen, wann eine Luecke anzunehmen ist, was als allgemeiner Grundsatz angewendet werden kann, welche Methoden der Grundsatzherleitung fuer die UNIDROIT-Principles sinnvoll sind und welche Kriterien an die grundsaetzliche Bestimmung einer externen, nicht durch Art. 1.6 II ergaenzbaren Luecke angelegt werden koennen. Im zweiten Teil werden die theoretischen Grundlagen des ersten Teils am Beispiel der Rueckgewaehrschuldverhaeltnisse, postvertraglichen Pflichten und objektiven Beweislast dargestellt.