Publisher's Synopsis
Elementare Pfeiler der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland stellen die Streitkrafte dar. Deren Einsatzbefugnisse ergeben sich sowohl aus dem Begriff der Verteidigung als auch aus den flankierenden Normen der Folgeabsatze des Art. 87a GG und des Art. 35 GG. Doch wie verhalten sich die Einsatzbefugnisse zueinander? Und welche Stelle entscheidet uber Vorliegen der Merkmale einer jeweiligen Einsatzbefugnis? Insbesondere das systematische Verhaltnis der Einsatzbefugnisse zueinander, wie auch der einzelnen Tatbestandsmerkmale zueinander, wird beleuchtet. Hierdurch wird ein Gesamtuberblick uber die Wehrverfassung geschaffen, der sich nicht nur auf eine einzelne Einsatzbefugnis begrenzt, sondern das Gesamtsystem der Einsatzbefugnisse in ihrer Struktur darstellt. Zusatzlich werden die korrespondierenden Entscheidungskompetenzen und deren Verhaltnis zueinander berucksichtigt.