Publisher's Synopsis
In der Rechtswissenschaft herrscht die Auffassung vor, der Einfluss der Kriminologie auf das Strafrecht bestimme sich nach der Qualitaet der kriminologischen Erkenntnisse. Uwe Scheffler weist hingegen nach, dass durch das Schuldprinzip, den Dreh- und Angelpunkt des Strafrechts, die Verwertung kriminologischer Erkenntnisse verhindert wird. Er eroertert deshalb Moeglichkeiten der Entwicklung kriminalpolitischer Konzepte, die sowohl die Anliegen der Kriminologie als auch das Erfordernis einer funktionierenden und rechtsstaatlichen Strafrechtspflege beruecksichtigen koennten.