Publisher's Synopsis
Ziel der Untersuchung war die Klaerung der Frage, wann eine kirchliche Vermoegensverwaltung als auftragsgemaess i.S.d. § 135 Grundordnung (GO) der Evangelischen Landeskirche in Baden angesehen werden kann. Dieses Problem wird offenbar, wenn es um eine konkrete Anlageentscheidung geht. So stellt sich z. B. die Frage, ob kirchliches Vermoegen in bestimmten Wertpapieren angelegt werden darf. Zu denken ist dabei an umstrittene Technologien und Verfahren wie etwa im Bereich der Biotechnologie. Hat der Inhalt der christlichen Verkuendigung Auswirkungen auf das Finanzgebaren der Kirche? Woran kann sich ein kirchlicher Entscheidungstraeger bei einer konkreten Anlageentscheidung orientieren? Wie ist das Verhaeltnis von Rendite und Ethik? Gelten fuer die Kirche haertere Massstaebe, als fuer die uebrigen Teilnehmer am Wirtschaftskreislauf? Worin bestehen diese Massstaebe?