Publisher's Synopsis
Die Konsequenzen eines Betriebsubergangs fur die Arbeitnehmer hat der Gesetzgeber in 613a BGB ausschliealich fur den sog. Asset Deal geregelt. Dass dieser Schutzmechanismus beim Share Deal nicht gilt, kompensieren Gewerkschaften durch neue Vereinbarungen mit Investoren. Die Untersuchung beurteilt die Zulassigkeit und die Grenzen solcher Investorenvereinbarungen einer Gewerkschaft mit einem hinter dem Rechtstrager stehenden Kapitaleigner anhand der bekannt gewordenen Vereinbarungen zwischen ACS und der Industriegewerkschaft BAU sowie Schaeffler und der Industriegewerkschaft Metall. Insbesondere befasst sich die Arbeit mit der Handlungsgrundlage, der Einordnung ins Kollektivvertragssystem, den zulassigen Regelungsgegenstanden und der Zulassigkeit eines Kampfmitteleinsatzes fur den Abschluss einer Investorenvereinbarung. Dabei wird ein eingeschrankter vertraglicher Zugriff auf unternehmerische und organisatorische Entscheidungen der Kapitaleigner deutlich.