Publisher's Synopsis
In den vergangenen Jahren ist zu beobachten, dass Priester und andere Mitarbeiter unter Beibehaltung ihrer bisherigen Aufgabe ein weiteres Taetigkeitsfeld zugewiesen bekommen. Nach c. 152 ist dies nicht unbegrenzt moeglich; die Kumulation von inkompatiblen Aemtern ist verboten. Die Arbeit klaert die Begriffe Inkompatibilitaet und Kumulationsverbot. Sie zeigt auf, dass es sich um unterschiedliche Institute handelt. Die Inkompatibilitaet ist fuer das Verfassungsrecht der katholischen Kirche unverzichtbar, weil sie die Ausuebung von Vollmacht auf verschiedene Personen verteilt. Es wird aufgezeigt, welche verschiedenen Aufgaben nach geltendem Recht von einer Person ausgeuebt werden koennen und welche nicht. Es wird auch gefragt, unter welchen Bedingungen einem Pfarrer mehrere Pfarreien nach c. 526 §1 anvertraut werden koennen.