Publisher's Synopsis
Nachdem Uwe Scheffler in seiner Studie Kriminologische Kritik des Schuldstrafrechts (Europaeische Hochschulschriften II/445) nachgewiesen hat, dass das Schuldprinzip die Verwertung kriminologischer Erkenntnisse im Strafrecht verhindert, stellt er nun eine Alternative vor: Er belegt zunaechst, dass die Uneinheitlichkeit der Kriminologie nicht von wissenschaftstheoretischer Unvereinbarkeit, sondern lediglich vom unterschiedlichen Verhaeltnis zur Strafrechtspflege gepraegt ist. Daran anknuepfend entwickelt er ein Strafrechtssystem, das kriminologische Erkenntnisse beruecksichtigt, ohne generalpraeventive Erfordernisse zu vernachlaessigen.