Publisher's Synopsis
Der Grundsatz "Keine Gleichheit im Unrecht" findet in zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen Anwendung, ohne dass eine vertiefte Charakterisierung und Begrundung fur erforderlich gehalten werden. Auch in der Literatur hat dieser Grundsatz eine grosse Zahl von Befurwortern gefunden. Es hat etwas intuitiv Plausibles, dass eine in der Vergangenheit liegende rechtswidrige Entscheidung des Staates gegenuber einem Burger -- "Unrecht" -- grundsatzlich nicht dadurch perpetuiert und vertieft werden soll, dass eine dritte Person auf Gleichbehandlung mit Blick auf die "rechtswidrige" Entscheidung besteht. Aber aus der Perspektive dieser dritten Person kann die Verweigerung der Gleichbehandlung ausgesprochen ungerecht wirken. Diese Person kann sich in der Sache in einer vollkommen vergleichbaren Position befinden, sodass ein inhaltlich rechtfertigender Grund fur eine Ungleichbehandlung nicht ohne Weiteres erkennbar wird. Felix J. Bangel stellt sich daher die Frage, ob der Grundsatz "Keine Gleichheit im Unrecht" ausnahmslos gilt. Zu diesem Zweck rekonstruiert er die "Gleichheit im Unrecht" dogmatisch und erarbeitet in Anlehnung zur angloamerikanischen Rechtsfigur des "prospective overruling" eine Losung, die den allgemeinen Gleichheitssatz und das Prinzip der Gesetzmassigkeit der Verwaltung auf Dauer miteinander vereint.