Publisher's Synopsis
Die Studie geht der Frage nach, wie die Zusammenarbeit zwischen Fussballakteuren und der Polizei weiter ausgebaut und dabei nicht nur Gewalt verhindert, sondern auch ein Abbau von Polizeieinsatzstunden und -kosten erreicht werden kann. Neben Sicherheitsaktivitaten von Verbanden und Vereinen spielen dafur praventiv-polizeiliche Massnahmen eine besondere Rolle. Untersucht wird daneben, wie sich die Bremer Regelung uber Polizeikosten fur Risikofussballspiele und die dazu ergangene Rechtsprechung auf die Zusammenarbeit der Sicherheitsakteure auswirken. Es zeigt sich, dass die Regelung nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich ist. Sie wirft auch vielfaltige polizeirechtliche Folgefragen auf und ist kontraproduktiv fur die Zusammenarbeit vor Ort. Die Studie geht der Frage nach, wie die Zusammenarbeit zwischen Fussballakteuren und der Polizei weiter ausgebaut und dabei nicht nur Gewalt verhindert, sondern auch ein Abbau von Polizeieinsatzstunden und -kosten erreicht werden kann. Neben Sicherheitsaktivitaten von Verbanden und Vereinen spielen dafur praventiv-polizeiliche Massnahmen eine besondere Rolle. Untersucht wird daneben, wie sich die Bremer Regelung uber Polizeikosten fur Risikofussballspiele und die dazu ergangene Rechtsprechung auf die Zusammenarbeit der Sicherheitsakteure auswirken. Es zeigt sich, dass die Regelung nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich ist. Sie wirft auch vielfaltige polizeirechtliche Folgefragen auf und ist kontraproduktiv fur die Zusammenarbeit vor Ort. Die Studie geht der Frage nach, wie die Zusammenarbeit zwischen Fussballakteuren und der Polizei weiter ausgebaut und dabei nicht nur Gewalt verhindert, sondern auch ein Abbau von Polizeieinsatzstunden und -kosten erreicht werden kann. Neben Sicherheitsaktivitaten von Verbanden und Vereinen spielen dafur praventiv-polizeiliche Massnahmen eine besondere Rolle. Untersucht wird daneben, wie sich die Bremer Regelung uber Polizeikosten fur Risikofussballspiele und die dazu ergangene Rechtsprechung auf die Zusammenarbeit der Sicherheitsakteure auswirken. Es zeigt sich, dass die Regelung nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich ist. Sie wirft auch vielfaltige polizeirechtliche Folgefragen auf und ist kontraproduktiv fur die Zusammenarbeit vor Ort.