Publisher's Synopsis
Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Hochschule Bremen (FB Wirtschaft), Veranstaltung: Politikwissenschaften, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Der Finanzbedarf der Bundesparteien ist von Jahr zu Jahr gestiegen. Je professioneller die Wahlkämpfe gestaltet und entlegene Gebiete erschlossen wurden, desto mehr finanzielle Mittel erforderte jede Kampagne. Außerdem mußten für die Unterhaltung der Pateieinstitutionen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden; Funktionäre und Mandatsträger erhielten Gelder, Pensionen wurden fällig und kostspielige Werbemaßnahmen waren zu bezahlen.1 In den ersten Jahren der Bundesrepublik vermochten sich die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) aus Mitgliedsbeiträgen selbst finanzieren. Mitgliedsschwache Parteien waren auf Spenden angewiesen. Verschiedene Regelungen des Einkommenssteuergesetzes (EStG) und Körperschaftssteuergesetzes (KStG) aus den Jahren 1954 und 1955 ermöglichten die steuerliche Absetzung von Zuwendungen an politische Parteien. Hierin sah das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien. In Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ist erwähnt, daß die Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. Durch Steuervergünstigungen werden aber besonders kapitalkräftige Kreise angesprochen. Das Recht der Bürger auf gleiche Beteiligung an der politischen Willensbildung wird folglich verletzt. Außerdem verpflichtet Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG die Parteien, Rechenschaft über ihre Finanzierungsquellen zu geben. Das BVerfG hat sich in bislang zehn Entscheidungen, von denen fünf größere Bedeutung erreicht haben, mit den Problemen der direkten und indirekten Parteienfinanzierung beschäftigt.2 Transparenz, Kontrolle und Reduzierung der staatlichen Zuschüsse für die Parteien regelt das geltende Gesetz über die politischen Parteien (PartG). Die Bundesverfassungsrichter haben im April 1992 ein