Publisher's Synopsis
Excerpt from Festschrift zum X. Stiftungsfest des Akademischen Vereins f�r J�dische Geschichte und Litteratur an der Kgl. Friedrich-Wilhelms-Universit�t zu Berlin, 1893: Inhalt: I. Abhandlungen, 1. Dr. David Cassel; Sebulon und Isachar, 2. Direktor Jul. Steinschneider, Einiges �ber R. Samuek Usque's "Trost Israel's in Seinen Tr�bsalen"; II. Vereingeschichte
Wenn aber der Wert der Kenntnis vom Gotteswort so hoch anzuschlagen war, so durfte eine solche von keinem �usseren \'orteile begleitet sein. "mache Dir (aus der Kenntnis des Gotteswortes) nicht ein Diadem, um dich damit zu br�sten nicht einen Spaten, um da mit zu graben. So hat auch Hille] gesagt: "wer sich der Krone bedient, vergeht. Also lernst Du: Wer sich von den Worten der Thora einen Genuss verschafft, ver wirkt sein Leben (abot 4, Thorastudium ohne weltlichen Beruf hat keinen Wert und veranlasst S�nde (das. 2, In dem, den f�nf Kapiteln von Spr�chen der V�ter hinzugef�gten Abschnitt., Erwerbung der Thora, in welchem der Nachweis versucht wird, dass das Studium der Thora h�her steht, als das Priestertum und das K�nigtum, wird auch von einem Jose b. Kisma erz�hlt, der durch keine noch so gl�nzende Ver smechungen sich bewegen liess, an einem Ort zu wohnen, wo er dem Thorastudium nicht obliegen konnte.
Eine notwendige Konsequenz dieser, das ganze Leben durchdringenden Anschauung, zu deren Begr�ndung sp�ter noch verschiedene talmudische Ausspr�che beige bracht werden sollen, war der Grundsatz, dass f�r das Belehren im Gottesworte Belohnung unstatthaft sei. Kein Verk�ndiger g�ttlicher Vorschriften, sei es als Religionslehrer, sei es als Prediger, sei es als Richter, darf einenanspruch auf Lohn erheben. Die auch bei dem bescheidensten Leben nicht abzuweisenden Forderungen mussten durch k�rperliche Arbeit beschafft werden; daher auch das Handwerk in der talmudischen Zeit bei den Juden in hoher Achtung stand, und niemand darum f�r minderwertig galt, weil er seine Lebens bed�rfnisse als Holzhauer, Schuhmacher u. Dgl. Sich er warb. Wer sich das Urteilsprechen bezahlen l�sst, dessen Urteile sind ung�tig, wer sich als Zeuge bezahlen l�sst, dessen Zeugnis ist ung�ltig u. S.w. (bechorot 29a). Wo es Sitte ist, das schriftliche Gebot f�r Bezahlung zu lehren, da ist es erlaubt sie f�r Bezahlung zu lehren; aber das m�ndliche Gesetz darf man nicht f�r Bezahlung lehren, denn Moses sagt; "so wie ich unentgeltlich gelernt, so sollt auch ihr lehren; und wenn ihr in k�nftiger Zeit lehren wollt, so lehret unentgeltlich, so wie ihr von mir ge lernt habt; findet man keinen, der unentgeltlich lehrt, so lerne man f�r Bezahlung, darf aber nicht f�r Bezahlung weiter lehren (maimon. H. Talmud Thora 1, 7) u. S. W.
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