Publisher's Synopsis
In Bezug auf das Verstaendnis des Streitgegenstands, den Vorgang der Streitfestlegung, die Aenderung des Klagegrunds und die Erklaerung der Urteilskonformitaet zeigen sich sowohl innerhalb der Lehre als auch der Rechtsprechung betraechtliche Differenzen. Eine Ueberwindung dieser die Transparenz und die Berechenbarkeit der kirchlichen Judikatur und damit den grundrechtlich abgesicherten Rechtsschutz der Glaeubigen (c. 221, § 2) gefaehrdenden Vielfalt der Interpretation und Anwendung von Normen setzt die Rueckbesinnung auf die verfahrensrechtlichen Grundprinzipien des Rechts auf Gehoer und ein willkuerfreies Verfahren, der Prozessoekonomie, der kanonischen Billigkeit (aequitas canonica), der Offizial- und der Parteienmaxime, des Kongruenzprinzips, des Prinzips der Konnexitaet und der Prioritaet der materiellrechtlichen gegenueber den Verfahrensnormen voraus. Diesen Verfahrensgrundsaetzen kommt zwar keine Rechtsnormqualitaet zu, doch ist ihre wissenschaftliche Eroerterung wesentlicher Bestandteil der kirchlichen Prozessrechtslehre sowie der Rechtsanwendung. Im Rechtsvergleich zwischen dem kanonischen und dem Zivilprozessrecht des deutschsprachigen Raums sowie in der umfassenden Kasuistik durch Einarbeitung von 220 veroeffentlichten und 60 unveroeffentlichten Entscheidungen der Roemischen Rota und der Apostolischen Signatur liegt ein weiterer Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit.