Publisher's Synopsis
Die Ergebnisteilhabe der Gesellschafter einer unternehmenstragenden Personengesellschaft weist eine besondere Brisanz auf: Zunachst stehen das Selbstfinanzierungsinteresse der Gesellschaft und das Ausschuttungsinteresse der Gesellschafter in Widerstreit. Bei der Ergebnisverteilung unter die Gesellschafter wollen diese sodann ihre jeweils geleisteten Beitrage angemessen abgegolten wissen. Beide Fragenkreise werden vom bisherigen Recht allenfalls unzureichend adressiert. Aufgrund der enormen Wirkkrafte dispositiver Vorschriften war trotz funktionierender Vertragspraxis eine Modernisierung des geschriebenen Rechts geboten. Die Arbeit untersucht, ob das MoPeG die Interessengegensatze nun in Einklang bringen und so die Schwachen des bisherigen Rechts kompensieren kann. Die Ergebnisteilhabe der Gesellschafter einer unternehmenstragenden Personengesellschaft weist eine besondere Brisanz auf: Zunachst stehen das Selbstfinanzierungsinteresse der Gesellschaft und das Ausschuttungsinteresse der Gesellschafter in Widerstreit. Bei der Ergebnisverteilung unter die Gesellschafter wollen diese sodann ihre jeweils geleisteten Beitrage angemessen abgegolten wissen. Beide Fragenkreise werden vom bisherigen Recht allenfalls unzureichend adressiert. Aufgrund der enormen Wirkkrafte dispositiver Vorschriften war trotz funktionierender Vertragspraxis eine Modernisierung des geschriebenen Rechts geboten. Die Arbeit untersucht, ob das MoPeG die Interessengegensatze nun in Einklang bringen und so die Schwachen des bisherigen Rechts kompensieren kann. Die Ergebnisteilhabe der Gesellschafter einer unternehmenstragenden Personengesellschaft weist eine besondere Brisanz auf: Zunachst stehen das Selbstfinanzierungsinteresse der Gesellschaft und das Ausschuttungsinteresse der Gesellschafter in Widerstreit. Bei der Ergebnisverteilung unter die Gesellschafter wollen diese sodann ihre jeweils geleisteten Beitrage angemessen abgegolten wissen. Beide Fragenkreise werden vom bisherigen Recht allenfalls unzureichend adressiert. Aufgrund der enormen Wirkkrafte dispositiver Vorschriften war trotz funktionierender Vertragspraxis eine Modernisierung des geschriebenen Rechts geboten. Die Arbeit untersucht, ob das MoPeG die Interessengegensatze nun in Einklang bringen und so die Schwachen des bisherigen Rechts kompensieren kann.