Publisher's Synopsis
Die Arbeit entwickelt am Beispiel der Nichterfullung des Kaufvertrages die These, dass die 249 ff. BGB einschliesslich der hierzu entwickelten Dogmatik auf die ausservertragliche Haftung und die damit vergleichbare Vertragshaftung fur Integritats- und Verzugsschaden zugeschnitten und hiernach kein allgemeines Schadensrecht sind. Da die grundlegenden Fragen der Anspruchsbemessung des Schadensersatzes statt der Leistung von den 249 ff. BGB und der schadensrechtlichen Dogmatik nicht adressiert werden, schlagt der Verfasser vor, stattdessen den Haftungszweck der 280 I, III, 281 I 1, IV BGB als massgeblichen Parameter heranzuziehen. Dieser Anspruch erweist sich als eine alternative Form der Vertragserfullung. Er ist anhand des vertraglichen Leistungsprogramms zu bemessen und soll dem Glaubiger ein kostenneutrales Ersatzgeschaft ermoglichen. Im Zentrum steht der Vergleich des vereinbarten Kaufpreises mit dem Marktpreis im Zeitpunkt des Ersatzverlangens.