Publisher's Synopsis
Die Einordnung des Arbeitgebers in einen Zustaendigkeitsbereich der Tarifvertragsparteien ist fuer Verbaende, Arbeitgeber und Arbeitnehmer von hoechster Bedeutung. Dies gilt nicht nur, weil die Tarifzustaendigkeit nach dem Bundesarbeitsgericht Wirksamkeitsvoraussetzung eines Tarifvertrages ist. Die Zugehoerigkeit zu einem Zustaendigkeitsbereich bedeutet vielmehr auch die Teilhabe an den fuer diesen Wirtschaftszweig vereinbarten tariflichen Arbeitsbedingungen. Die Arbeit geht daher vor allem zwei Fragen nach: Ist das Unternehmen oder der Betrieb auf Arbeitgeberseite die massgebliche Tarif- und Arbeitskampfeinheit? Welche tarifrechtlichen Folgen zieht die Auslagerung von Unternehmensteilen nach sich, die als rechtlich verselbstaendigte Rechtstraeger in andere Zustaendigkeitsbereiche als bisher fallen?