Publisher's Synopsis
Der Apotheker nimmt im Gesundheitswesen aufgrund der Apothekenpflicht fur Arzneimittel eine Schlusselstellung ein, die ihn besonders attraktiv fur Pharmaunternehmen macht, da ihr wirtschaftlicher Erfolg maageblich von der Abgabeentscheidung des Apothekers abhangt. Die Autorin zeigt in ihrem Werk auf, dass sich Apotheker auch nach Einfuhrung des 299a StGB, der Bestechlichkeit im Gesundheitswesen unter Strafe stellen soll, nicht strafbar machen konnen, wenn sie finanzielle Zuwendungen seitens der Pharmaunternehmen im Gegenzug fur eine bevorzugte Abgabe ihrer Arzneimittel annehmen. Die insoweit bestehende Strafbarkeitslucke kann auch nicht durch andere Straftatbestande zufriedenstellend geschlossen werden und ist mit Blick auf die herausgehobene Stellung des Apothekers im Gesundheitswesen auch nicht unter dem Aspekt des fragmentarischen Charakters des Strafrechts hinnehmbar. Die Autorin schlieat ihre Arbeit daher mit Uberlegungen zu einer Reformierung des 299a StGB.