Publisher's Synopsis
Die Frage der (S0(BSelbstreinigung(S1(B von Unternehmen stellt sich im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe. Wenn in einem Unternehmen ein Kartellrechtsversto begangen wurde, stellt dies, als Versto gegen den das Vergaberecht prägenden Wettbewerbsgrundsatz, einen Grund dar, dieses Unternehmen nicht zu berücksichtigen. Ein Unternehmen darf jedoch nicht über das Erforderliche hinaus von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Es ist von der Vergabestelle zu berücksichtigen, wenn das Unternehmen hinreichende Manahmen ergriffen hat, um künftige Rechtsverstöe zu verhindern. Die Autorin befasst sich detailliert mit den Voraussetzungen einer solchen erfolgreichen (S0(BSelbstreinigung(S1(B und setzt sich dabei insbesondere kritisch mit dem Erfordernis einer Schadenswiedergutmachung auseinander.