Publisher's Synopsis
Die Haftung fuer culpa in contrahendo beschaeftigt im deutschen Recht nicht nur das Schrifttum, sondern auch die Gerichte; dabei bildeten sich unterschiedliche Fallgruppen heraus. Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, ob die culpa in contrahendo vertragsrechtlich zu qualifizieren ist oder ob die verschiedenen Fallgruppen unterschiedliche Loesungen erfordern. Unter Beruecksichtigung des Roemischen Schuldrechtsuebereinkommens und rechtsvergleichender Aspekte gelangt der Verfasser zu unterschiedlichen Loesungen fuer die einzelnen Fallgruppen und geht ausserdem auf die internationalen Abkommen zum Kaufrecht ein.