Publisher's Synopsis
Der Autor untersucht, ob die Europaische Staatsanwaltschaft (EUStA) die vom Verordnungsgeber postulierten Ziele erreicht. Die EUStA nahm Mitte 2021 ihre operative Tatigkeit auf, dies wurde als "kopernikanische Wende" im europaischen Strafrecht klassifiziert. Sie ist v.a. zustandig fur die Strafverfolgung von Delikten zu Lasten der finanziellen Interessen der Europaischen Union. Ihre Errichtung war nach der Verordnungsbegrundung insbesondere erforderlich, weil die mitgliedstaatlichen Strafverfolgungsbehorden die Delikte im jetzigen Zustandigkeitsbereich der Europaischen Staatsanwaltschaft zuvor nur unzureichend verfolgten. Um zu bewerten, ob dies nun besser gelingt, werden die Rechtsgrundlagen der EUStA dargestellt und analysiert.