Publisher's Synopsis
Seit Mai 2000 kommt der elektronisch ueberwachte Hausarrest im Amts- und Landgerichtsbezirk Frankfurt am Main zur Anwendung. Inzwischen ist die elektronische Ueberwachung auch auf die Landgerichtsbezirke Wiesbaden und Darmstadt ausgeweitet worden. Gleichwohl hat die kontroverse Debatte um den elektronisch ueberwachten Hausarrest nicht nachgelassen. Diese Arbeit untersucht, ob seine Anordnung den verfassungsrechtlichen Grundsaetzen entspricht. Dabei werden auch die Entwicklung und die Anwendungsbereiche des elektronischen Hausarrestes in anderen europaeischen und aussereuropaeischen Laendern erlaeutert. Letztlich geht es um die Beantwortung der Frage, ob der elektronisch ueberwachte Hausarrest auch fuer die Bundesrepublik Deutschland eine sinnvolle Sanktionsalternative darstellt. In diesem Zusammenhang werden die Einsatzmoeglichkeiten der elektronischen Ueberwachung auf sanktions- und vollstreckungsrechtlicher Ebene de lege lata und de lege ferenda ueberprueft.