Publisher's Synopsis
Das deutsche buergerliche Recht gewaehrt grundsaetzlich keinen Ersatz fuer blosse Vermoegensschaeden, die ein von einer schaedigenden Handlung mittelbar Betroffener erleidet. Wichtige Ausnahme von diesem Prinzip ist die Zulassung der Drittschadensliquidation in Faellen zufaelliger Schadensverlagerung auf einen Dritten. Diese Arbeit widmet sich der bisher im deutschen Schrifttum kaum zu findenden rechtsvergleichenden und kollisionsrechtlichen Betrachtung dieses Rechtsinstituts. Kennen die nationalen Privatrechte anderer europaeischer Laender die Moeglichkeit der Drittschadensliquidation? Wie begegnen sie den Problemlagen, die das deutsche Recht mit ihr bewaeltigt? Wie wirkt sich ein Auslandsbezug auf die Anwendbarkeit des Instituts aus? Das Recht welchen Staates bestimmt die Beziehungen der an der Schadensabwicklung Beteiligten? Die Beantwortung dieser Fragen ist das Anliegen dieser Untersuchung.