Publisher's Synopsis
Fur den Angeklagten ist es bedeutsam, sich vor Gericht effektiv verteidigen zu konnen. Dafur muss er wissen, worauf es dem Gericht bei seiner Entscheidungsfindung ankommt. Durch die Hinweispflichten in 265 StPO sollen Uberraschungsentscheidungen in rechtlicher Hinsicht vermieden werden. Der Fall einer fur den Angeklagten unvorhergesehenen Wurdigung einzelner Beweise oder ihres Zusammenspiels war lange Zeit nicht davon erfasst, wenn sie keine andere rechtliche Bewertung nach sich zogen. In umfangreichen und langwierigen Verfahren besteht indes die Gefahr, dass die/der Angeklagte von der Wurdigung der Beweislage uberrascht wird. Im Jahr 2017 hat der Gesetzgeber 265 StPO erweitert und ausdrucklich auch auf Sachverhaltsveranderungen erstreckt. Gleichwohl wird ein allgemeiner Anspruch des Angeklagten, wahrend der Beweisaufnahme die gegenwartige Deutung der Beweislage durch das Gericht zu erfahren, weiterhin uberwiegend abgelehnt. Diese Arbeit widmet sich der Frage, ob ein solcher Anspruch des Angeklagten auf verfassungsrechtlicher und einfachgesetzlicher Ebene besteht.