Publisher's Synopsis
Das Zusammenwirken von kollisionsbegruendenden, kollisionsaufloesenden und wirtschaftslenkenden Normen im Internationalen Steuerrecht birgt offenkundig die Gefahr, dass hieraus nicht eine irgendwie geartete Ordnung, sondern Chaos entsteht: Ziel der inner- und zwischenstaatlichen Steuerrechtsetzung auch in bezug auf das privatwirtschaftliche Engagement in Entwicklungslaendern muss es daher sein, ein steuerpolitisch sinnvolles, d.h. zweckmaessiges Regelungssystem zu implementieren. Allerdings herrscht hinsichtlich der Frage nach der Zweckmaessigkeit des uni- und bilateralen Instrumentariums insbesondere bei Investitionen in Entwicklungslaendern offenbar Unklarheit. Diese Fragestellung wurde auch bisher im Schrifttum weitestgehend vernachlaessigt. Die Arbeit untersucht deshalb auf der Basis einer Analyse der deutschen unilateralen Normen bei der Ertragsbesteuerung von Direktinvestitionen in Entwicklungslaendern, ob und inwieweit durch den Abschluss von DBA mit diesen Staaten bestehende Maengel der innerstaatlichen Vorschriften behoben werden koennen und somit zur Erhoehung der Zweckmaessigkeit beigetragen werden kann.