Publisher's Synopsis
Die Betriebsvereinbarung kommt in der Regel nach § 77 Abs. 2 BetrVG als Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zustande. Sie bestimmt kraft ihrer normativen Geltung gemaess § 77 Abs. 4 S. 1 BetrVG den Inhalt der Arbeitsverhaeltnisse im Betrieb. Daher ist die Frage, welche Rechtsfolgen der Wegfall des Betriebsrats bezueglich der Betriebsvereinbarung hat, von weitreichender Relevanz, gleichwohl ist sie gesetzlich nicht geregelt. Die bisher vertretenen Meinungen bieten eine Loesung jeweils nur fuer einzelne Fallgruppen des Betriebsratswegfalls an. Demgegenueber schlaegt diese Arbeit anhand der verschiedenen Ursachen fuer den Wegfall des Betriebsrats und der Moeglichkeit seiner Neuwahl nach Fallgruppen unterschieden eine Gesamtloesung vor.