Publisher's Synopsis
Durch Transferleistungen nach 110, 111 SGB III forderungsfahig sind beschaftigungswirksame Massnahmen fur Arbeitnehmer, die durch Betriebsanderung ihren Arbeitsplatz verlieren oder nach Ende der Berufsausbildung nicht ubernommen werden. Die Leistungen sind an Voraussetzungen gebunden, deren Erfullung auch dem Arbeitgeber allein und im Zusammenwirken mit dem Betriebsrat obliegen. Der Autor untersucht, welche Beteiligungsrechte dem Betriebsrat dabei zustehen. Insbesondere stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber zur Erfullung der Voraussetzungen verpflichtet werden kann. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass dies im Sozialplanverfahren moglich ist und zeigt, wann die Einigungsstelle durch Spruch einen Transfer-Sozialplan aufstellen muss.