Publisher's Synopsis
Der Autor setzt sich mit der Frage auseinander, wie im Bereich des Landespersonalvertretungsrechts des Landes Nordrhein-Westfalen Personalrate an Baumassnahmen und Anmietungen durch die Dienststelle zu beteiligen sind. Dabei tritt neben das allgemeine Anhorungsrecht ein Mitbestimmungsrecht nach 72 Abs. 4 Nr. 7. und Nr. 10, wenn es um Fragen des vorbeugenden Arbeitsschutzes und um die Gestaltung der Arbeitsplatze geht."