Publisher's Synopsis
Die Arbeit untersucht die seit Jahrzehnten umstrittene Frage, wer zur Unterhaltung des Freiburger Muensters baulastrechtlich verpflichtet ist und inwieweit insbesondere eine staatliche Baulast besteht. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass bei Insuffizienz der baulastpflichtigen Muensterfabrik Kirchensteuereinnahmen heranzuziehen sind. Auf der Grundlage von Quellen aus dem 13. bis 20. Jahrhundert wird die Entwicklung der Baulast fuer das Freiburger Muenster seit seinem Baubeginn dargestellt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Vereinbarungen, welche in Folge des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 zwischen Kirche und Staat geschlossen wurden. Der Leser wird dabei mit den kirchenrechtlichen Umwaelzungen zu Beginn des 19. Jahrhunderts vertraut gemacht.