Publisher's Synopsis
Seit der Implementierung der 299a, b StGB besteht nunmehr u. a. auch fur niedergelassene Vertragsarzte die Gefahr, wegen Bestechlichkeit im Gesundheitswesen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Insbesondere die verschiedenen Kooperationsformen im Gesundheitswesen sehen sich oft mit Strafbarkeitsvorwurfen konfrontiert. Eine dieser zulassigen Formen der Zusammenarbeit zwischen Arzten und Industrie bildet dabei das Instrument der Anwendungsbeobachtungen. Diese Arzneimittelstudien finden erst nach der Zulassung statt und werden sowohl von Seiten der Medien als auch vom strafwissenschaftlichen Schrifttum vielfach kritisiert. Die Autorin untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen de lege lata tatsachlich die Gefahr einer Strafbarkeit nach den 299a, b StGB bei der Teilnahme an einer honorierten Anwendungsbeobachtung besteht. Es zeigt sich, dass auch das Instrument der Anwendungsbeobachtungen eine genaue korruptionsstrafrechtliche Prufung im Einzelfall erfordert und generalisierende und vorschnelle Korruptionsvorwurfe in diesem Zusammenhang verfehlt sind.