Publisher's Synopsis
Der § 1 UWG, Fallgruppe Vorsprung durch Rechtsbruch, enthaelt fuer Wettbewerber die Moeglichkeit, wegen der Verletzung oeffentlich-rechtlicher Normen auch dann Unterlassungsansprueche geltend zu machen, wenn die verletzte Norm nicht Schutznorm ist. Umgekehrt ist gegen rechtswidrige Genehmigungen eine Klage der Konkurrenten vor den Verwaltungsgerichten mangels Klagebefugnis nicht moeglich. Insbesondere sollen die faktischen Auswirkungen, die Verschlechterung der Wettbewerbsposition durch den Vorsprung, nicht zur Begruendung eines Individualbezugs genuegen. Die Arbeit zeigt, dass dieser Widerspruch aufgeloest werden muss. Hierzu wird eine allgemeine Dogmatik der Gleichheit im Wettbewerb entwickelt.