Publisher's Synopsis
Der Tatbestand der Begunstigung ( 257 StGB) ist hinsichtlich des objektiven Tatbestands - insbesondere bezogen auf das Tatobjekt Vorteil - sehr unscharf formuliert. Dies ist insbesondere im Hinblick darauf als problematisch zu werten, dass der Begriff des Vorteils zentrales Merkmal der Begunstigung ist, namlich sowohl als Bezugspunkt des Hilfeleistens als auch der Absicht. Hieraus ergeben sich Abgrenzungsschwierigkeiten zur Vortatbeihilfe, zur Geldwasche und den ubrigen Anschlussdelikten. Diese Arbeit hat daher zum Ziel den Begriff des Vorteils mithilfe der Auslegungsmethoden zu bestimmen. Ausgehend von einer Analyse der aktuell diskutierten Fallgruppen des Vorteils i.S.d. 257 StGB, wird mithilfe der vier Auslegungsmethoden Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Sinn und Zweck sowie Systematik eine neue abgrenzungsfahige Definition des Vorteils und des den Vorteil begrenzenden Unmittelbarkeitskriteriums entwickelt. Den Abschluss bildet eine Anwendung der ermittelten Definition auf die Fallgruppen des Vorteils i.S.d. 257 StGB. Die Arbeit wurde mit dem Preis der Alfred Teves-Stiftung ausgezeichnet.